Sie sind aus der Kirche ausgetreten und überlegen, wieder zurückzukehren?
Darüber freuen wir uns sehr und heißen Sie herzlich willkommen!
Die Zugehörigkeit zur Kirche beginnt mit der Taufe. In ihr wird die andauernde Gemeinschaft mit Gott begründet, wie auch die Mitgliedschaft in der Kirche als Gemeinschaft der Glaubenden. Die Gottesgemeinschaft kann nicht aufgehoben werden. Anders sieht es mit der äußeren Kirchenmitgliedschaft aus. So vielfältig die Gründe für einen Austritt sein können, sind es auch die möglichen Gründe für den Wiedereintritt. Die Kirche hält Ihnen in jedem Fall die Tür für eine Rückkehr offen.
Was muss ich dazu tun?
Zuerst sollten Sie sich an Ihr Pfarrbüro, oder an einen Priester, eine Seelsorgerin oder einen Seelsorger Ihres Vertrauens wenden. Der Wiedereintritt ist nicht an den Wohnort gebunden.
Da der Wiedereintritt mehr als ein reiner Verwaltungsakt ist, sollen Ihre Beweggründe und Fragen in einem persönlichen Gespräch mit einem Seelsorger ausreichend Raum erhalten. Sie entscheiden in Freiheit, ob und wann Sie diesen Schritt gehen möchten.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Im besten Falle haben Sie Ihre Taufbescheinigung und die Bescheinigung über Ihren Kirchenaustritt zur Hand. Es ist auch hilfreich, wenn Sie wissen, in welcher Kirche Sie getauft wurden. Im Taufbuch dieser Pfarrei ist Taufe und Kirchenaustritt vermerkt und dort wird auch der Wiedereintritt dokumentiert. Alles weitere können Sie im Gespräch mit dem Seelsorger besprechen.
Wie geschieht der Wiedereintritt?
Mit der Entscheidung für einen Wiedereintritt setzen Sie einen bewussten Neuanfang in der Gemeinschaft der Glaubenden. Die Wiederaufnahme findet daher in der Regel in einem kleinen Gottesdienst statt, in der Sie das Glaubensbekenntnis sprechen und durch den Priester wieder in der Kirche aufgenommen werden.