© B. Goeke
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Glaubenshilfe

Hier finden Sie Unterstützung und Hilfe....

Wenn ein Mitglied unserer Kirchengemeinden aus Alters- oder Krankheitsgründen nicht mehr am Gemeindegottesdienst teilnehmen kann, laden wir herzlich zum Empfang der Hauskommunion ein.

Ein Seelsorger/in oder ein Kommunionhelfer/in kommt zu Ihnen nach Hause und feiert mit Ihnen einen kleinen Gottesdienst, in dem die Kommunion gespendet wird. Der Empfang der Kommunion kann Kraft schenken, sich auch in beschwerlichen Lebensphasen von Gott begleitet und getragen zu wissen. Darüber hinaus bleibt die Verbindung zur Kirchengemeinde lebendig.

Wenn Sie oder ein Angehöriger die Krankenkommunion empfangen möchten, sprechen Sie uns gerne an.

 

Zentrales Pfarrbüro St. Peter und Paul

Prälat-Zimmermann-Str. 9
33014 Bad Driburg

Tel: 05253 / 97 99 – 0
Fax:05253 / 97 99 – 49

E-Mail: mail@pr-bad-driburg.de

Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag 8.30 – 11.00 Uhr
Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr

Der Tod eines nahestehenden Menschen ist für die Angehörigen ein schwerer Schlag. Wir möchten ihnen nach Kräften in dieser schweren Situation beistehen und an dieser Stelle über den Ablauf der Beerdigungsvorbereitungen informieren.

In der Regel nehmen die Hinterbliebenen zunächst Kontakt zu einem Bestatter ihres Vertrauens auf, der ihnen viele organisatorische Aufgaben abnimmt. Der Bestatter klärt auch den Beerdigungstermin mit der Friedhofsverwaltung und der Pfarrei.  Sie können sich dabei zwischen einem Requiem (heilige Messe) und einer Trauerfeier (Wortgottesdienst) entscheiden.  In den Pfarreien St. Peter und Paul sowie Zum Verklärten Christus Bad Driburg finden die Beerdigungsgottesdienste vormittags statt. In Alhausen, Dringenberg, Herste, Neuenheerse, Pömbsen, Langeland/Erpentrup und Reelsen sind die Beerdigungen in der Regel nachmittags.

Ist eine Erdbestattung vorgesehen, findet sie normalerweise direkt im Anschluss an das Requiem bzw. die Trauerfeier statt. Bei der Feuerbestattung wird der Gottesdienst entweder vor der Einäscherung mit Aussegnung des Sarges gefeiert (dann wird die Urne später ohne Feierlichkeiten beigesetzt) oder der Gottesdienst findet nach der Einäscherung mit Segnung und Beisetzung der Urne statt.

Sobald die Beerdigung von uns angenommen wurde, informiert das Pfarrbüro alle Beteiligten (Küster, Organist etc.) und organisiert – wenn gewünscht – das Totenläuten sowie die Veröffentlichung durch Aushang und evtl. Verlesen der Beerdigung im nächsten Gemeindegottesdienst. Der Priester oder Diakon, der die Beerdigung durchführt, wird sich zeitnah mit Ihnen in Verbindung zu setzen und zu einem Kondolenzgespräch zu Ihnen nach Hause kommen, um den Ablauf und die Gestaltung des Gottesdienstes mit Ihnen zu besprechen.

Was tun bei einer Lebenskrise?

Höhen und Tiefen gehören zum Leben. Doch manchmal brauchen wir Hilfe und Unterstützung, um eine Krise gut bewältigen zu können. Gerne stehen Ihnen die Seelsorgerinnen und Seelsorger des Pastoralen Raumes zur Seite.

Darüber hinaus ist die Katholische Ehe-, Familien- und Lebensberatung im Erzbistum Paderborn (EFL) für Menschen in Problemsituationen da: Mit Angeboten für Gespräche, fachliche Hilfe und weitergehende Unterstützung. Die nächsten Beratungsstellen der EFL finden Sie in Brakel und Paderborn.

Die Beratungsstellen der EFL unterstützen bei Beziehungsproblemen, familiären Konflikten oder sonstigen Lebenskrisen. Die Beratung geschieht individuell und ist kostenfrei unabhängig von Alter, Familienstand und Religionszugehörigkeit.

Klicken Sie hier, um zur Internetseite der  Ehe-, Familien- und Lebensberatung zu kommen. Dort ist auch ein Online-Beratungsangebot verfügbar.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Beratungstellen sind für solche Hilfe besonders geschult. Alle Gespräche und Kontakte unterliegen stets der Schweigepflicht.

Sie sind aus der Kirche ausgetreten und überlegen, wieder zurückzukehren?

Darüber freuen wir uns sehr und heißen Sie herzlich willkommen!

Die Zugehörigkeit zur Kirche beginnt mit der Taufe. In ihr wird die andauernde Gemeinschaft mit Gott begründet, wie auch die Mitgliedschaft in der Kirche als Gemeinschaft der Glaubenden. Die Gottesgemeinschaft kann nicht aufgehoben werden. Anders sieht es mit der äußeren Kirchenmitgliedschaft aus. So vielfältig die Gründe für einen Austritt sein können, sind es auch die möglichen Gründe für den Wiedereintritt. Die Kirche hält Ihnen in jedem Fall die Tür für eine Rückkehr offen.

Was muss ich dazu tun?

Zuerst sollten Sie sich an Ihr Pfarrbüro, oder an einen Priester, eine Seelsorgerin oder einen Seelsorger Ihres Vertrauens wenden. Der Wiedereintritt ist nicht an den Wohnort gebunden.

Da der Wiedereintritt mehr als ein reiner Verwaltungsakt ist, sollen Ihre Beweggründe und Fragen in einem persönlichen Gespräch mit einem Seelsorger ausreichend Raum erhalten. Sie entscheiden in Freiheit, ob und wann Sie diesen Schritt gehen möchten.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Im besten Falle haben Sie Ihre Taufbescheinigung und die Bescheinigung über Ihren Kirchenaustritt zur Hand. Es ist auch hilfreich, wenn Sie wissen, in welcher Kirche Sie getauft wurden. Im Taufbuch dieser Pfarrei ist Taufe und Kirchenaustritt vermerkt und dort wird auch der Wiedereintritt dokumentiert. Alles weitere können Sie im Gespräch mit dem Seelsorger besprechen.

Wie geschieht der Wiedereintritt?

Mit der Entscheidung für einen Wiedereintritt setzen Sie einen bewussten Neuanfang in der Gemeinschaft der Glaubenden. Die Wiederaufnahme findet daher in der Regel in einem kleinen Gottesdienst statt, in der Sie das Glaubensbekenntnis sprechen und durch den Priester wieder in der Kirche aufgenommen werden.

 

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