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Neuordnung der Taufsonntage

Zum neuen Kirchenjahr wird eine neue Regelung für die Tauftermine in Kraft gesetzt

Nach Beratungen im Pastoralteam und im Pastoralverbundsrat wird zum neuen Kirchenjahr eine Regelung für die Tauftermine in Kraft gesetzt, um die Tauffeiern besser planen zu können und sie stärker als gemeinschaftliche Feier zu erleben.

Die Taufsonntage verteilen sich wie folgt:                                              

Für St. Peter und Paul Bad Driburg:'
 
Da hier die meisten Kinder getauft werden, wird es zwei Taufsonntage im Monat geben– wie bisher mit fester Uhrzeit:
1. Sonntag im Monat, 11.30 Uhr
3.  Sonntag im Monat, 15 Uhr

Für alle anderen Gemeinden des Pastoralen Raumes ist jeweils ein Taufsonntag im Monat vorgesehen. Die Tauffeiern finden jeweils um 15 Uhr statt.

St. Saturnina Neuenheerse:            2. Sonntag im Monat

Mariä Geburt Dringenberg:              4. Sonntag im Monat

Zum Verklärten Christus:                  1. Sonntag im Monat

Mariä Himmelfahrt Pömbsenmit Reelsen/Langeland (erste Familie, die sich anmeldet, legt den Ort fest): 2. Sonntag im Monat

St. Vitus Alhausen:                                 3. Sonntag im Monat

St. Urbanus Herste:                               4. Sonntag im Mon

St. Josef Kühlsen                                     nach Absprache

Darüber hinaus wird es in allen Gemeinden künftig nach Rücksprache möglich sein, die Taufe innerhalb einer sonntäglichen Eucharistiefeier (inklusive Vorabendmessen) zu empfangen. Dies ist grundsätzlich in jeder „normalen“ Sonntagsmesse möglich, sofern keine anderen Besonderheiten vorliegen (z.B. Schützenmesse, Erstkommunionfeier etc.).

Wir hoffen damit eine ausgewogene Regelung für die nächsten Jahre gefunden zu haben. Die Taufordnung tritt am 1.12.2025 in Kraft.

Matthias Klauke, Pfarradministrator