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Rat und Hilfe

Kirchenaustritt - Kircheneintritt

Aus der Kirche ausgetreten – Wie komme ich wieder zurück?

Unauslöschlich: Die Taufe
Schmerzlich: Der Austritt
Unverzichtbar: Respekt
Unausweichlich: Konsequenzen
Umdenken: Der Weg zurück
Was ist dann zu tun?
Umkehr: Anlass zur Freude

Schmerzlich: Der Austritt

Für die Kirche ist ein solcher Austritt in jedem Fall schmerzlich. Sie muss sich fragen und fragen lassen, inwieweit sie (etwa durch Verärgerungen über bestimmte Maßnahmen oder Stellungnahmen oder durch das Verhalten von einzelnen Kirchenvertretern) daran mitschuldig ist, dass Katholiken ihrer Kirche den Rücken kehren.

Oft besteht, wenn jemand aus der Kirche austreten will, leider keine Möglichkeit mehr zum Dialog, weil die Verletzung oder die Verärgerung zu intensiv ist oder weil es an einem geeigneten Gesprächspartner fehlt.

Unausweichlich: Konsequenzen

Allerdings gibt, wer aus der Kirche austritt, auch seine Gliedschaftsrechte auf - zum Beispiel Zugang zu den Sakramenten der Ehe oder der Eucharistie.

Auch muss die Kirche den Willen eines Ausgetretenen nach seinem Tod respektieren und darf ihn deshalb nicht durch ein kirchliches Begräbnis wieder „vereinnahmen“. Das ist in vielen Fällen für die Hinterbliebenen schmerzlich und unverständlich.

Was ist dann zu tun?

  • Suchen Sie den Kontakt mit Ihrem Pfarrer oder einem Seelsorger Ihres Vertrauens.
  • Klären Sie im Gespräch, warum Sie seinerzeit ausgetreten sind und warum Sie wieder in die Kirche aufgenommen werden möchten.
  • Falls andere, z. B Familienangehörige, durch Ihren Kirchenaustritt beeinträchtigt worden sind, sollten Sie in diesem Gespräch klären, wie evtl. Schaden wieder gutgemacht werden kann.
  • Wenn Sie inzwischen einer anderen Glaubensgemeinschaft beigetreten sind, müssen Sie hierfür rechtskräftig den Austritt erklären.

Unauslöschlich: Die Taufe

Am Anfang der Zugehörigkeit zur Kirche steht die Taufe. Sie begründet dauernde Gemeinschaft mit Gott und mit der Kirche, der Gemeinschaft der Glaubenden. Was die Taufe bewirkt, kann nicht aufgehoben oder ausgelöscht werden. Theologisch gesehen kann man also nicht aus der Gemeinschaft der Gläubigen austreten, der man durch den Empfang des Sakraments der Taufe angehört; wohl kann man die „Körperschaft“ Kirche verlassen. In diesem Fall spricht man landläufig von „Kirchenaustritt“.

Unverzichtbar: Respekt

So sehr die Kirche den Austritt bedauert, so respektiert sie doch die persönliche Entscheidung jedes einzelnen, aber sie hält auch immer die Tür zur Rückkehr offen. Wie in dem bekannten Gleichnis „Vom guten Vater“ (Lukasevangelium 15,11-32) herrscht jedesmal große Freude, wenn jemand in die Gemeinschaft zurückkehrt, die er verlassen hat.

Die Kirche maßt sich keine Verurteilung an. Sie weiß auch, dass nicht jeder Kirchenaustritt gleichbedeutend ist mit einer Absage an den christlichen Glauben.

Umdenken: Der Weg zurück

Häufig sehen Menschen bestimmte Lebensentscheidungen nach einiger Zeit, nach prägenden Ereignissen oder bedeutsamen Begegnungen, in einem völlig anderen Licht. So ist es auch keine Seltenheit, dass Ausgetretene ihren Schritt rückgängig machen und wieder in die Kirche aufgenommen werden wollen.

Umkehr: Anlass zur Freude

Nach der Klärung aller Fragen holt der Seelsorger beim Bischof die Genehmigung zur Wiederaufnahme ein. Weil die Wiederaufnahme nicht nur ein Verwaltungsakt ist, sondern Anlass zur Freude, geschieht die Aufnahme in einer Feier vor Gott, an der neben dem Aufzunehmenden und dem Priester wenigstens zwei Zeugen teilnehmen. Dabei spricht der Aufzunehmende das Apostolische Glaubensbekenntnis und betont so seinen Willen, wieder ganz zur Kirche zu gehören. Schließlich erklärt der Priester im Auftrag des Bischofs die Wiederaufnahme. Der Aufgenommene hat nun wieder alle Gliedschaftsrechte und -pflichten in der Katholischen Kirche.