Gremien
Kirchenvorstand
"Kirche lebt vom Mittun vieler"
Der Kirchenvorstand ist für ein vielschichtiges Aufgabenfeld verantwortlich und entscheidungsberechtigt. Er unterstützt den Pfarrer in der Verwaltung der Gemeinde.
Der KV ist ein Gremium, das durch geheime Wahl der stimmberechtigten Gemeindemitglieder gebildet wird. - In seiner jetzigen Form gibt es ihn seit 125 Jahren, er ist ein "Kind" des Kulturkampfes. Die staatskirchenrechtliche Grundlage für seine Tätigkeit heute ist das Vermögens-Verwaltungsgesetz (VVG) von 1924, mit Änderungen, die der Landtag von Nordrein-Westfalen u.a. 1948 und 1982 beschlossen hat.
Die Amtsdauer der gewählten Mitglieder beträgt sechs Jahre; alle drei Jahre wird die Hälfte der Mitglieder neu gewählt. Diese Regelung gewährleistet eine kontinuierliche Arbeit.
Der KV fasst seine Beschlüsse in der Gesamtsitzung mit Stimmenmehrheit. Die Beschlüsse sind rechtswirksam, sobald sie im Protokollbuch eingetragen, vom Vorsitzenden und zwei Mitgliedern unterschrieben und gesiegelt sind, und sie, falls erforderlich, die kirchenaufsichtliche bzw. staatliche Genehmigung erhalten haben.
Der KV berät und beschließt den Haushaltsplan. Der KV ist verantwortlich für die Anstellung und dienstrechtlichen Regelungen der haupt- und nebenamtlichen Mitarbeiter/innen: Organist, Küster, Pfarrsekretärin, Raumpflegedienste etc. Der KV hat sich um den Erhalt und Bestand der Kirchengebäude / Pfarrheime zu kümmern.
Mitglieder des Kirchenvorstandes
Pfarrer Hubertus Rath, 1. Vorsitzender
Markus Loermann, 1. Stellvertretender (Geschäftsführender) Vorsitzender
Andreas Meier, 2. Stellvertretender Vorsitzender
Annegret Morosan-Weskamp
Bruno Middeke
Karin Meier Vertretung vom PGR im KV
Petra Schrader, Vertretung im PGR
Der Pfarrgemeinderat
Er unterstützt und berät die Geistlichen in ihrer seelsorglichen Aufgabe.
Insbesondere soll der PGR das Bewusstsein für die Mitverantwortung der Gläubigen in der Gemeinde wecken und sie zur Mitarbeit aktivieren.
Der Pfarrgemeinderat dient dazu, dass die Pfarrgemeinde ihre Sendung durch Verkündigung, Heiligung, Caritas und Weltdienst erfüllt.
Diese Sendung wird in den verschiedensten Gruppen, Verbänden und Initiativen gelebt. Sie zu fördern und zu vernetzen, ist eine wesentliche Aufgabe der Pfarrgemeinderäte in den Pastoralverbünden.
Die Größe des Pfarrgemeinderates, der für 4 Jahre gewählt wird, richtet sich nach der Katholikenzahl der Pfarrgemeinde.
Als Gast nimmt ein Vertreter des Kirchenvorstandes an den PGR-Sitzungen teil.
Mitglieder des Pfarrgemeinderates

Der neu gewählte Pfarrgemeinderat setzt sich wie folgt zusammen:
Vikar Peter Lauschus
Theresia Meier-Wolff, Vorsitzende
Rita Edelmann, stellvertretende Vorsitzende
Christian Pott
Claudia Troike, Protokoll
Karin Meier, Vertretung des PGR im KV
Norbert Frense
Peta Schrader, Vertretung des KV im PGR
Robin Hake, KLJB
Sylvia Ewald
Thorben Müller, KLJB