suedstadt_IV

"Zum Verklärten Christus"

Gremien "Zum Verklärten Christus"

Kirchenvorstand

Geld und mehr

Der Kirchenvorstand ist für die Verwaltung des Vermögens der Kirchengemeinde zuständig.

Je nach Größe der Kirchengemeinde ist die Anzahl der Kirchenvorstandsmitglieder unterschiedlich hoch. In unserer Gemeinde "Zum Verklärten Christus" besteht der Kirchenvorstand aus neun Per­sonen, von denen acht für eine Amtszeit von sechs Jahren gewählt werden. Der Pfarrer wird nicht gewählt. Er ist kraft Amtes Mitglied im Kirchenvorstand und dessen Vorsitzender. Der Pfarrgemeinderat entsendet zusätzlich eines seiner Mitglieder in den Kirchenvorstand, das allerdings lediglich mit beratender Stimme an den Sitzungen teilnimmt.


Wahlberechtigt sind alle Gemeindemitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben – auch diejenigen, die die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzen. Gewählt wird alle drei Jahre, dann nämlich scheidet die Hälfte der gewählten Kirchenvorstandsmitglieder turnusmäßig aus. Eine Wie­derwahl ist möglich.


In unserer Gemeinde "Zum Verklärten Christus" beschränkt sich das Vermögen auf das Grundstück im Bereich Erich-Klausener-Straße / Von-Galen-Straße / Geschwister-Scholl-Straße mit den aufstehenden Gebäuden: Kirche, Kindergarten, Pfarrzentrum und Pfarrhaus. Weitere Grundstücke, Liegenschaften oder Stiftungen besitzt die Kirchengemeinde nicht.

Unser Kirchenvorstand ist außerdem zuständig für das Personal der Kirchengemeinde. Das sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Pfarrbüro, im Hausmeisterdienst, in der Altentagesstätte und im Jugendheim sowie im Organisten- und Küsterdienst.

Die Seelsorger – Priester, Diakon, Gemeindereferentinnen – unterstehen nicht dem Kirchenvorstand, sondern direkt der Erzdiözese.

Die Erzieherinnen unseres Kindergartens unterstehen seit dem 01.08.2009 der "Katholische Kindertageseinrichtungen Hochstift gem. GmbH".

Kirchenvorstand seit November 2021

von links: Josef Reckers, Beatrix Hesse, Ralf Lachenicht, Sebastian Müller, Jörg Schrader, Florian Loschnig, Heiner Wittrock, Roland Schockemöhle.

Pfarrgemeinderat

Der PGR ist zuständig für alle Fragen, die den Pastoralverbund und die Pfarrgemeinde betreffen.

Er unterstützt und berät die Geistlichen in ihrer seelsorglichen Aufgabe.

Insbesondere soll der PGR das Bewusstsein für die Mitverantwortung der Gläubigen in der Gemeinde wecken und sie zur Mitarbeit aktivieren.

Der Pfarrgemeinderat dient dazu, dass die Pfarrgemeinde ihre Sendung durch Verkündigung, Heiligung, Caritas und Weltdienst erfüllt.

Diese Sendung wird in den verschiedensten Gruppen, Verbänden und Initiativen gelebt. Sie zu fördern und zu vernetzen, ist eine wesentliche Aufgabe der Pfarrgemeinderäte in den Pastoralverbünden.

Die Größe des Pfarrgemeinderates, der für 4 Jahre gewählt wird, richtet sich nach der Katholikenzahl der Pfarrgemeinde. Er besteht aus den gewählten Mitgliedern, amtlichen Mitgliedern (Pfarrer, weiteres Mitglied des Pastoralteams), berufenen Mitgliedern (auf Grund besonderer Kenntnisse). Als beratendes Mitglied nimmt ein Vertreter des Kirchenvorstandes an den PGR-Sitzungen teil.

Für die Kernstadt Bad Driburg, mit ihren Pfarrgemeinden St. Peter und Paul und Zum verklärten Christus, gibt es einen gemeinsamen Kernstadt-PGR.

Mitglieder des Kernstadt Pfarrgemeinderates

für die Pfarrgemeinden "St. Peter und Paul" und "Zum Verklärten Christus"

Anja Düker
Jens Fischer-Claes
Christiane Hake
Melanie Humborg
Anni Köhler
Johannes Menne-Nolten
Ulrich Niemann
Miguel Pereira Lima
Ann-Kathrin Pirsig
Manuela Stricker
Mechthild Bange (Gemeindereferentin)
Anne Frank (Gemeindereferentin)
  
 
Silvia Buschmann  (Kath. Kindergarten St. Peter und Paul)
Marion Mikus (Kath. Kindergarten Zum verklärten Christus)
 
Florian Loschnig (KV Zum verklärten Christus)
Martina Höltring (KV St. Peter und Paul)