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Gremienwahl 2025

Wahlen zu pastoralen Gremien und Kirchenvorständen im Erzbistum Paderborn

Liebe Gemeindeglieder des Pastoralen Raumes Bad Driburg,

nachdem keine Ergänzungsvorschläge mehr bei den Wahlvorständen eingegangen sind, veröffentlichen wir die endgültigen Kandidierendenlisten für die anstehenden Wahlen zu den Kirchenvorständen (KV) und pastoralen Gremien (Gemeinderäten = GR).

Die Wahlen finden zum ersten Mal in einem hybriden Format statt – bequem und flexibel, um eine möglichst hohe Wahlbeteiligung zu erreichen: entweder digital oder per Briefwahl. Die bisherige Urnenwahl entfällt.

Wahlberechtigt sind für die Wahlen der Gemeinderäte grundsätzlich alle katholischen Gläubigen mit Erstwohnsitz in der jeweiligen Pfarrgemeinde, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben, sofern sie nicht den Austritt aus der kath. Kirche erklärt haben. Bei den Wahlen der Kirchenvorstände ist die Vollendung des 16. Lebensjahres für die Wahlberechtigung maßgeblich.

Ab dem 9. Oktober werden alle Wahlberechtigten vom Erzbistum angeschrieben und erhalten ihre persönliche Wahlbenachrichtigung. Diese enthält sowohl die Zugangsdaten zur sicheren Online-Wahl als auch alternativ einen Antrag für die Briefwahl. Die Onlinewahl ist bis zum 7. November, 23:59 Uhr möglich. Die Briefwahlantrag kann für alle Gemeinden unseres pastoralen Raumes im Pfarrbüro St. Peter und Paul gestellt werden. Die Briefwahlumschläge müssen dort bis spätestens Sonntag, 9.11., um 12.30 Uhr wieder eingegangen sein. Bitte beachten Sie dazu auch die Aushänge an den Kirchentüren/Schaukästen sowie die Veröffentlichungen auf unserer Homepage.

Hier nun die Namen der Kandidatinnen und Kandidaten, die sich zur Wahl stellen:

(PDF) Kirchenvorstand St. Peter und Paul Bad Driburg
Es sind bei dieser Wahl max.7 Kirchenvorstandsmitglieder zu wählen.

(PDF) Kirchenvorstand Zum Verklärten Christus Bad Driburg
Es sind bei dieser Wahl max.7 Kirchenvorstandsmitglieder zu wählen.

(PDF) Gemeinsamer Gemeinderat St. Peter und Paul und Zum Verklärten Christus Bad Driburg
Es sind bei dieser Wahl max.3 Mitglieder des GR - Gemeinderat zu wählen.

(PDF) Kirchenvorstand Mariä Geburt Dringenberg
s sind bei dieser Wahl max. 6 Kirchenvorstandsmitglieder zu wählen.

(PDF) Kirchenvorstand St. Saturnina Neuenheerse
s sind bei dieser Wahl max. 6 Kirchenvorstandsmitglieder zu wählen.

(PDF) Gemeinderat St. Saturnina Neuenheerse
Es sind bei dieser Wahl max. 5 Mitglieder des GR - Gemeinderat zu wählen.

(PDF) Kirchenvorstand Mariä Himmelfahrt Pömbsen
s sind bei dieser Wahl max. 6 Kirchenvorstandsmitglieder zu wählen.

(PDF) Gemeinsamer Gemeinderat Mariä Himmelfahrt Pömbsen und St. Vitus Alhausen
Es sind bei dieser Wahl max. 7 Mitglieder des GR - Gemeinderat zu wählen.

(PDF) Kirchenvorstand St. Vitus Alhausen
s sind bei dieser Wahl max. 5 Kirchenvorstandsmitglieder zu wählen.

(PDF) Kirchenvorstand St. Urbanus Herste
s sind bei dieser Wahl max.5 Kirchenvorstandsmitglieder zu wählen.

(PDF) Gemeinderat St. Urbanus Herste
Es sind bei dieser Wahl max. 6 Mitglieder des GR - Gemeinderat zu wählen.

Bitte unterstützen Sie die Kandidierenden und zeigen Sie Interesse an der Arbeit der Gremien, indem Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen!

Allen, die sich zur Wahl stellen und das kirchliche Leben vor Ort mitgestalten wollen, aber auch allen, die in den Wahlvorständen und Wahlausschüssen für die Vorbereitung und Durchführung der Wahlen Sorge tragen, sei ein herzliches Dankeschön gesagt!

Matthias Klauke, Pfarradministrator

 

 

  • Einladung zur Kirchenvorstandswahl

Hiermit wird gemäß § 11 Wahlordnung für die Wahl der Kirchenvorstände in der Erzdiözese Paderborn (KV-WO), Diözesangesetz vom 10. Oktober 2024 (KA 2024, Nr. 132), in der Fassung vom 14. März 2025 (KA 2024, Nr. 46), § 15 Abs. 1 lit. k) Verwaltungsverordnung über die Durchführung der Kirchenvorstandswahlen 2025 in der Erzdiözese Paderborn (KV-WahlDVO), Verwaltungsverordnung vom 19. März 2025 (KA 2025, Nr. 48) zur Wahl der Kirchenvorstände für die Wahlperiode 2025–2029 für Samstag/Sonntag, den 08./09.11.2025 eingeladen.

Für die Kirchenvorstandswahl wurde das elektronische Verfahren (Online-Wahl) als leitendes Wahlverfahren im Sinne von § 12 Abs. 2 S. 1 lit. b) KV-WO festgelegt. Optional können Wahlberechtigte ihre Stimme per Briefwahl abgeben. Ein Wahlverfahren nach § 12 Abs. 1 lit. a) KV-WO (Wahl im Wahlraum mittels Stimmzettel) findet nicht statt.

  • Einladung zur Wahl des GR - Gemeinderat

Hiermit wird gemäß § 13 Wahlordnung für die Wahl der pastoralen Gremien im Erzbistum Paderborn, § 15 Abs. 1 n. 10 Verwaltungsverordnung über die Durchführung der Wahlen der pastoralen Gremien in den pastoralen Räumen des Erzbistums Paderborn 2025 zur Wahl der Mitglieder des GR - Gemeinderat St. Peter und Paul Bad Driburg - Zum Verklärten Christus Bad Driburg für die Wahlperiode 2025–2029 für Samstag/Sonntag, den 08./09.11.2025 eingeladen.

Für die Wahl zum GR - Gemeinderat wurde das elektronische Verfahren (Online-Wahl) als leitendes Wahlverfahren im Sinne von § 14 Abs. 2 S. 1 lit. b) PG-WO festgelegt. Optional können Wahlberechtigte ihre Stimme per Briefwahl abgeben. Ein Wahlverfahren nach § 14 Abs. 1 lit. a) PG-WO (Wahl im Wahlraum mittels Stimmzettel) findet nicht statt.

Der Wahlzeitraum beginnt mit dem Versand der persönlichen Wahlbenachrichtigungen, spätestens jedoch drei Wochen vor dem Wahltermin (08./09.11.2025).

Der Wahlzeitraum für die Online-Wahl endet am 07.11.2025, 23:59 Uhr.

Auf Antrag ist die Briefwahl möglich (§ 8 Abs. 1 S. 1 KV-WahlDVO). Die Wahlbenachrichtigungen enthalten auch einen Briefwahlantrag. Der Antrag muss gemäß § 8 Abs. 1 S. 2 KV-WahlDVO bis spätestens Mittwoch vor dem Wahltermin (05.11.2025) schriftlich an das zuständige Pfarrbüro gerichtet oder dort zur Niederschrift erklärt werden. Der Wahlvorstand erteilt die Briefwahlunterlagen (Stimmzettel, Wahlumschlag, Briefwahlschein, Briefwahlumschlag).

Briefwahlumschläge müssen bis zum 09.11.2025 12:30 Uhr im Pfarrbüro Peter und Paul, Prälat-Zimmermann-Str. 9, in 30014 Bad Driburg beim Wahlvorstand eingegangen sein.

Ungültig sind Stimmzettel insbesondere, wenn sie mehr als die jeweils zulässigen Stimmabgabevermerke enthalten (§§ 9 Abs. 2 S. 2 lit. b), 10 Abs. 4 S. 2 lit. c) KV-WahlDVO).

Der Wahlvorstand

 


Datenschutzinformationen gemäß §§ 14, 16 KDG

für Wahlberechtigte zu den Wahlen der Gemeinderäte und Kirchenvorstände

Im Folgenden informieren wir Sie über unsere Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Wahl des Kirchenvorstandes.

                Ihre Fragen

Unsere Antworten

Wer ist der Verantwortliche für die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten?

Verantwortlich für die Verarbeitung der Daten sind
die katholischen Kirchengemeinden im Pastoralen Raum Bad Driburg: St. Peter und Paul Bad Driburg, Zum Verklärten Christus Bad Driburg, St. Urbanus Herste, Mariä Himmelfahrt Pömbsen, St Vitus Alhausen, St. Saturnina Neuenheerse und Mariä Geburt Dringenberg, Prälat-Zimmermann-Str. 9, 33014 Bad Driburg vertreten durch Pastor Matthias Klauke, Pfarradministrator

Wie erreiche ich Ihren betrieblichen Datenschutzbeauftragten?

Unseren betrieblichen Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter datenschutz-kg@biehn-und-professionals.de

Welche personenbezogenen Daten von mir werden verarbeitet?

Im Rahmen der Wahl des Pastoralen Gremiums und des Kirchenvorstands verarbeiten wir von Ihnen Vor- und Nachname, Anschrift des Erstwohnsitzes sowie ggf. den Inhalt Ihres eventuellen Ein­spruchs.

Aus welcher Quelle stammen meine personenbezogenen Daten?

Als öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft erhalten wir zur Er­füllung unserer Aufgaben gemäß § 42 BMG Ihre personenbezoge­nen Daten von der (kommunalen) Meldebehörde. Bei einer einge­tragenen Auskunftssperre gemäß § 51 BMG verarbeiten wir Ihre Daten im Zusammenhang mit der Wahl nur mit Ihrer Einwilligung.

Für welche Zwecke werden meine personenbezogenen Daten verarbeitet?

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt zur Vor­bereitung und Durchführung der Wahl des Pastoralen Gremiums, hierzu gehören insbesondere:

  • Zusendung der Wahlbenachrichtigung
  • Feststellung Ihrer Wahlberechtigung und Zulassung zur Wahl
  • Ermöglichung der Teilnahme an der Wahl durch Briefwahl oder in elektronischer Form
 

Woraus ergibt sich die Rechtmäßigkeit dieser Verarbeitung?

Rechtsgrundlage ist die Anordnung gemäß § 6 Abs.1 lit. a KDG durch

  • § 3 PG-WahlDVO (Wahlbenachrichtigung)
  • § 8 PG-WahlDVO (Briefwahl)
  • § 9 PG-WO (Prüfung der Daten, Wahlberechtigung und Zulassung)

§§ 5, 6 und 8 PG-WahlDVO (Stimmabgabe)

Wann werden meine personenbezogenen Daten gelöscht?

Ihre personenbezogenen Daten werden bis zum Ablauf der Wahl­periode aufbewahrt.

An wen werden meine Daten übermittelt?

Ihre personenbezogenen Daten werden an das Erzbistum Pader­born als Auftragsverarbeiter übermittelt.

 

Beabsichtigen Sie, personen­bezogene Daten zu mir an oder in ein Drittland oder an eine internationale Organi­sation zu übermitteln?

Nein, wir beabsichtigen keine solche Datenübermittlung.

Welche Rechte habe ich?

Unter den in den folgenden Paragrafen jeweils geregelten Voraus­setzungen haben Sie als betroffene Person die Rechte auf:

  • Auskunft nach § 17 KDG,
  • Berichtigung nach § 18 KDG,
  • Löschung nach § 19 KDG,
  • Einschränkung der Verarbeitung nach § 20 KDG,
  • Datenübertragbarkeit nach § 22 KDG.
 

Wo kann ich mich ggf. über die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten beschweren?

Unbeschadet anderer Rechtsbehelfe steht Ihnen ein Beschwerde­recht nach § 48 KDG bei der Datenschutzaufsicht zu. Zuständige Datenschutzaufsicht für unsere Kirchengemeinde ist das Katholische Datenschutzzentrum, Brackeler Hellweg 144,
44309 Dortmund, Telefon: 0231 1389850, E-Mail: info@kdsz.de, www.katholisches-datenschutzzentrum.de