Neuenheerse

St. Saturnina Neuenheerse

Gremien

Liebe Gemeindeglieder des Pastoralen Raumes Bad Driburg,

am 8. und 9. November finden die Wahlen zu den Kirchenvorständen und pastoralen Gremien (Gemeinderäten) in unserem Erzbistum statt. Die Vorbereitungen dafür sind in den letzten Wochen angelaufen. Erfreulicherweise haben sich viele Frauen und Männer bereit erklärt, Verantwortung zu übernehmen und das kirchliche Leben in unserem pastoralen Raum mitzugestalten. Daher können wir in diesen herausfordernden Umbruchszeiten die allermeisten Wahlen durchführen, was nicht selbstverständlich ist.

Bitte unterstützen Sie die Kandidierenden und zeigen Sie Interesse an der Arbeit der Gremien, indem Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen!

Allen, die sich zu einer Kandidatur bereit erklärt haben und allen, die in den Wahlvorständen und Wahlausschüssen für die Vorbereitung und Durchführung der Wahlen Sorge tragen, sei ein herzliches Dankeschön gesagt!

Matthias Klauke, Pfarradministrator


Wahl 2025

Kirchenvorstand St. Saturnina Neuenheerse

Die Namen der Kandidierenden, die für die Wahlen vorgeschlagen wurden 
und in die vorläufige Kandidierendenliste aufgenommen wurden:

Stefanie Förster
Anja Maria Frese
Jörg Glunz
Christoph Rustemeier
Jochen Friedrich Schmitz
Stephan Willhoff

Weitere wichtige Infos zur Wahl....

 

 

 


Mitglieder des Kirchenvorstandes

Stefanie Förster

Geschäftsführende Vorsitzende

Antje Feldmann-Beulen 

Stellvertretende geschäftsführende Vorsitzende/Schriftführerin

Anja Frese

 

Stephan Willhoff

 

Meinolf Stork

 

Jochen Schmitz

 

Kirchenvorstand

Aufgaben

Die Aufgaben des KV sind im Land Nordrhein-Westfalen im staatlichen Gesetz über die Verwaltung des Katholischen Kirchenvermögens (VVG) vom 24.07.1924 festgelegt.

  • Der KV verwaltet das Vermögen der Gemeinde; er ist der gesetzliche Vertreter der Kirchengemeinde und des ortskirchlichen Vermögens (vgl. § 1 Abs. 1 VVG). Die Verwaltung erfolgt nach den kirchlichen und staatlichen Bestimmungen,
  • er ist verantwortlich für die Haushalte der Gemeinde und ihrer Einrichtungen, Personalangelegenheiten sowie die Finanzierung und Durchführung von Bau- und Investitionsmaßnahmen.
  • Er übt das Hausrecht in den kirchlichen Gebäuden aus

Mitglieder

  • Der KV besteht aus:
    • dem Pfarrer oder dem von der bischöflichen Behörde mit der Leitung der Gemeinde betrauten Geistlichen als Vorsitzenden,
    • einem weiteren Geistlichen nach den gesetzlichen Regelungen,
    • den sechs gewählten Mitgliedern (§2 VVG) und dem entsandten Vertreter des Pfarrgemeinderates.
  • Ihre Amtszeit dauert sechs Jahre und endet mit dem Eintritt der jeweiligen durch die Wahl bestimmten Nachfolgern. Eine Wiederwahl ist möglich.
  • Beim Wegzug eines KV - Mitgliedes aus dem Gebiet der Kirchengemeinde verliert das KV - Mitglied sein Amt.
  • Der KV wählt und entsendet ein Mitglied in den Pfarrgemeinderat, um über die besprochenen Themen zu informieren und an den Beratungen des Pfarrgemeinderates teilzunehmen.
  • Der PGR wählt und entsendet ein Mitglied in den Kirchenvorstand, um über die besprochenen Themen zu informieren und an den Beratungen des Kirchenvorstandes teilzunehmen.

Zum Kirchenvorstand gehören folgende Personen:

  • Stefanie Förster, geschäftsführende Vorsitzende
  • Antje Feldmann-Beulen, stellvertretende geschäftsführende Vorsitzende/Schriftführerin
  • Anja Frese
  • Stephan Willhoff
  • Meinolf Stork
  • Jochen Schmitz

 

Wahl 2025

Gemeinderat St. Saturnina Neuenheerse

Die Namen der Kandidierenden, die für die Wahlen vorgeschlagen wurden 
und in die vorläufige Kandidierendenliste aufgenommen wurden:
Claudia Föller
Elke Glunz
Anja Pape
Andrea Weiß
Dr. Kathrin Weiß

Weitere wichtige Infos zur Wahl....


Mitglieder des Pfarrgemeinderates

Andrea Weiß

Vorsitzende

Felix Koch    

Stellvertretender Vorsitzender

Dr. Kathrin Weiß 

Schriftführerin

Andrea Schlüter

 

Tanja Diterle

 

Hendrik Ziser

 

Lidia Bertgen

 

Elke Glunz

 

Pfarrgemeinderat

Der Pfarrgemeinderat (PGR) wird von der Gemeinde für vier Jahre gewählt. Er ist das Organ des Laienapostolates und vom Erzbischof mit der Wahrnehmung der Funktion eines Pastoralrats beauftragt.

Aufgaben

Seine Aufgaben sind unter anderem,

  • den Lebensraum der Gemeinde zu beschreiben und dabei die Lebenssituation der Menschen zu beobachten
  • gesellschaftliche Entwicklungen und Probleme des Alltags in den Blick zu nehmen und für die Gemeinde auszuwerten
  • Anliegen der Gemeinde in der Öffentlichkeit zu vertreten
  • die liturgischen und pastoralen Vollzüge der Gemeinde mitzugestalten
  • und viele andere Dienste, wie Liturgie, Ökumene, Jugend- und Sakramentenpastoral, Themenschwerpunkte, ...
  • Der PGR wählt und entsendet ein Mitglied in den Kirchenvorstand, um über die besprochenen Themen zu informieren und an den Beratungen des KV teilzunehmen.
  • Der Kirchenvorstand wählt und entsendet ein Mitglied in den PGR, um über die besprochenen Themen zu informieren und an den Beratungen des Pfarrgemeinderates teilzunehmen.

 

Mitglieder

  • Der PGR besteht aus:
    • dem Pfarrer oder einem von ihm benannten Vertreter,
    • dem Vorstand, gewählt von den Mitgliedern und aus den Reihen des PGR
    • den gewählten Mitgliedern
    • den berufenen Mitgliedern
  • Ihre Amtszeit dauert vier Jahre und endet mit dem Eintritt der jeweiligen durch die Wahl bestimmten Nachfolgern.
  • Eine Wiederwahl ist möglich.

Zum Pfarrgemeinderat gehören folgende Personen:

  • Andrea Weiß, Vorsitzende
  • Felix Koch, Stellvertretender Vorsitzender
  • Dr. Kathrin Weiß, Schriftführerin
  • Andrea Schlüter
  • Tanja Diterle
  • Hendirk Ziser
  • Linda Bertgen
  • Elke Glunz