Neuenheerse

St. Saturnina Neuenheerse

Gremien


Wahl 2025

Kirchenvorstand St. Saturnina Neuenheerse

Gewählt wurden:

Stefanie Förster
Stephan Willhoff
Jochen Friedrich Schmitz
Christoph Rustemeier
Jörg Glunz
Anja Maria Frese

 

 

 


Kirchenvorstand

Aufgaben

Die Aufgaben des KV sind im Land Nordrhein-Westfalen im staatlichen Gesetz über die Verwaltung des Katholischen Kirchenvermögens (VVG) vom 24.07.1924 festgelegt.

  • Der KV verwaltet das Vermögen der Gemeinde; er ist der gesetzliche Vertreter der Kirchengemeinde und des ortskirchlichen Vermögens (vgl. § 1 Abs. 1 VVG). Die Verwaltung erfolgt nach den kirchlichen und staatlichen Bestimmungen,
  • er ist verantwortlich für die Haushalte der Gemeinde und ihrer Einrichtungen, Personalangelegenheiten sowie die Finanzierung und Durchführung von Bau- und Investitionsmaßnahmen.
  • Er übt das Hausrecht in den kirchlichen Gebäuden aus

Mitglieder

  • Der KV besteht aus:
    • dem Pfarrer oder dem von der bischöflichen Behörde mit der Leitung der Gemeinde betrauten Geistlichen als Vorsitzenden,
    • einem weiteren Geistlichen nach den gesetzlichen Regelungen,
    • den sechs gewählten Mitgliedern (§2 VVG) und dem entsandten Vertreter des Pfarrgemeinderates.
  • Ihre Amtszeit dauert sechs Jahre und endet mit dem Eintritt der jeweiligen durch die Wahl bestimmten Nachfolgern. Eine Wiederwahl ist möglich.
  • Beim Wegzug eines KV - Mitgliedes aus dem Gebiet der Kirchengemeinde verliert das KV - Mitglied sein Amt.
  • Der KV wählt und entsendet ein Mitglied in den Pfarrgemeinderat, um über die besprochenen Themen zu informieren und an den Beratungen des Pfarrgemeinderates teilzunehmen.
  • Der PGR wählt und entsendet ein Mitglied in den Kirchenvorstand, um über die besprochenen Themen zu informieren und an den Beratungen des Kirchenvorstandes teilzunehmen.

 

Wahl 2025

Gemeinderat St. Saturnina Neuenheerse

Gewählt wurden:

Claudia Föller
Andrea Weiß
Anja Pape
Elke Glunz
Dr. Kathrin Weiß


Pfarrgemeinderat

Der Pfarrgemeinderat (PGR) wird von der Gemeinde für vier Jahre gewählt. Er ist das Organ des Laienapostolates und vom Erzbischof mit der Wahrnehmung der Funktion eines Pastoralrats beauftragt.

Aufgaben

Seine Aufgaben sind unter anderem,

  • den Lebensraum der Gemeinde zu beschreiben und dabei die Lebenssituation der Menschen zu beobachten
  • gesellschaftliche Entwicklungen und Probleme des Alltags in den Blick zu nehmen und für die Gemeinde auszuwerten
  • Anliegen der Gemeinde in der Öffentlichkeit zu vertreten
  • die liturgischen und pastoralen Vollzüge der Gemeinde mitzugestalten
  • und viele andere Dienste, wie Liturgie, Ökumene, Jugend- und Sakramentenpastoral, Themenschwerpunkte, ...
  • Der PGR wählt und entsendet ein Mitglied in den Kirchenvorstand, um über die besprochenen Themen zu informieren und an den Beratungen des KV teilzunehmen.
  • Der Kirchenvorstand wählt und entsendet ein Mitglied in den PGR, um über die besprochenen Themen zu informieren und an den Beratungen des Pfarrgemeinderates teilzunehmen.

 

Mitglieder

  • Der PGR besteht aus:
    • dem Pfarrer oder einem von ihm benannten Vertreter,
    • dem Vorstand, gewählt von den Mitgliedern und aus den Reihen des PGR
    • den gewählten Mitgliedern
    • den berufenen Mitgliedern
  • Ihre Amtszeit dauert vier Jahre und endet mit dem Eintritt der jeweiligen durch die Wahl bestimmten Nachfolgern.
  • Eine Wiederwahl ist möglich.